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Bayern Landkreis Augsburg Langweid a.Lech

Hebesätze Langweid a.Lech

Landkreis Augsburg · AGS 09772171 · 8.689 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Langweid a.Lech aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Augsburg liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 27 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Langweid a.Lech hoch?

315 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 370 % fest. Damit liegt Langweid a.Lech im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 282-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Langweid a.Lech im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langweid a.Lech, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langweid a.Lech 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Augsburg 343 % Berichtsjahr 2024 +27 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Augsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langweid a.Lech auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Augsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langweid a.Lech Grundsteuer B
Biberbach 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kleinaitingen 370 % 0 Prozentpunkte 330 %
Allmannshofen 375 % +5 Prozentpunkte 400 %
Dinkelscherben 360 % −10 Prozentpunkte 490 %
Gablingen 380 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Langweid a.Lech konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 370 %, also 12.367,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Langweid a.Lech, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Langweid a.Lech noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langweid a.Lech

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langweid a.Lech?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langweid a.Lech?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Langweid a.Lech hoch?

Langweid a.Lech liegt 27 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Augsburg von 343 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Langweid a.Lech legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Langweid a.Lech
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.