Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Biberach Langenenslingen

Hebesätze Langenenslingen

Landkreis Biberach · AGS 08426067 · 3.618 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Langenenslingen beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Biberach liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Langenenslingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Langenenslingen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 689-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Langenenslingen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenenslingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenenslingen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Biberach 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Biberach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenenslingen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Langenenslingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Biberach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenenslingen Grundsteuer B
Achstetten 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Alleshausen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Allmannsweiler 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Altheim 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Attenweiler 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Langenenslingen

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Langenenslingen beschliesst

Langenenslingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Langenenslingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenenslingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenenslingen?

Langenenslingen setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenenslingen?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Langenenslingen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Biberach von 340 % liegt der Satz von Langenenslingen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Langenenslingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Langenenslingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.