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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Kummerow, Seegemeinde

Hebesätze Kummerow, Seegemeinde

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071084 · 567 Einwohner

Gewerbesteuer
351 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
396 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kummerow, Seegemeinde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 351 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 396 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 29 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kummerow, Seegemeinde bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kummerow, Seegemeinde im zweiten Fünftel; der Satz von 351 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 223 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 437-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Kummerow, Seegemeinde ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kummerow, Seegemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kummerow, Seegemeinde 351 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −29 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −29 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kummerow, Seegemeinde auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kummerow, Seegemeinde Grundsteuer B
Bartow 351 % 0 Prozentpunkte 395 %
Basedow 351 % 0 Prozentpunkte 396 %
Grammentin 351 % 0 Prozentpunkte 395 %
Walow 351 % 0 Prozentpunkte 395 %
Alt Schwerin 350 % −1 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Kummerow, Seegemeinde in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 351 % sind das 11.732,18 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 969,32 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kummerow, Seegemeinde nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Kummerow, Seegemeinde noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kummerow, Seegemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kummerow, Seegemeinde?

In Kummerow, Seegemeinde gilt ein Hebesatz von 351 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.732,18 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kummerow, Seegemeinde?

396 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kummerow, Seegemeinde hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt der Satz von Kummerow, Seegemeinde 29 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kummerow, Seegemeinde per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kummerow, Seegemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.