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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Grammentin

Hebesätze Grammentin

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071048 · 251 Einwohner

Gewerbesteuer
351 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Grammentin beträgt 351 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 29 Prozentpunkte.

Wie Grammentin zum Landesdurchschnitt liegt

Grammentin liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 21 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 351 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 223 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 659-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Grammentin im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grammentin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grammentin 351 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −29 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −29 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grammentin auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Grammentin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grammentin Grundsteuer B
Bartow 351 % 0 Prozentpunkte 395 %
Basedow 351 % 0 Prozentpunkte 396 %
Kummerow, Seegemeinde 351 % 0 Prozentpunkte 396 %
Walow 351 % 0 Prozentpunkte 395 %
Alt Schwerin 350 % −1 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Grammentin an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 351 % Hebesatz sind 11.732,18 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 969,32 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Grammentin beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Grammentin selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Grammentin noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grammentin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grammentin?

351 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.732,18 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grammentin?

Grammentin setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Grammentin hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 % liegt Grammentin 29 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Grammentin durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Grammentin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.