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Hebesätze Kulpin
310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kulpin aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.
Was der Wert für Kulpin bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kulpin im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 959-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Kulpin ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kulpin | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Herzogtum Lauenburg | 324 % | Berichtsjahr 2024 | −14 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kulpin auf Platz 28, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Kulpin liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kulpin | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Albsfelde | 310 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Buchhorst | 310 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Duvensee | 310 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Einhaus | 310 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Grinau | 310 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
Was der Hebesatz in Kulpin in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kulpin nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Kulpin noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Kulpin tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 13.868 Euro | 65 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.563 Euro | 7 Euro |
| Grundsteuer B | 23.010 Euro | 108 Euro |
| Grundsteuer A | 9.878 Euro | 46 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 214 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Kulpin im Berichtsjahr 2024 65 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Kulpin liegt unter diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 214 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kulpin
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kulpin?
Kulpin setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kulpin?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Kulpin hoch?
Gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt der Satz von Kulpin 14 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Kulpin legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.