Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Aurich Krummhörn

Hebesätze Krummhörn

Landkreis Aurich · AGS 03452014 · 11.854 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Krummhörn setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Aurich liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Krummhörn zum Landesdurchschnitt liegt

Krummhörn liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 180-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Krummhörn im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Krummhörn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Krummhörn 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aurich 400 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Aurich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Krummhörn auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Krummhörn mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Aurich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Krummhörn Grundsteuer B
Großefehn 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hinte 420 % 0 Prozentpunkte 480 %
Dornum 425 % +5 Prozentpunkte 450 %
Aurich 400 % −20 Prozentpunkte 441 %
Baltrum 400 % −20 Prozentpunkte 600 %

Was die Gewerbesteuer in Krummhörn konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Krummhörn beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Krummhörn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Krummhörn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Krummhörn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Krummhörn?

Krummhörn setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Krummhörn?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Krummhörn hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Krummhörn liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Krummhörn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Krummhörn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.