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Hebesätze Kriegsfeld
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kriegsfeld beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.
Wo Kriegsfeld im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Kriegsfeld im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 696-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Kriegsfeld vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kriegsfeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Donnersbergkreis | 389 % | Berichtsjahr 2024 | −9 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kriegsfeld auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Kriegsfeld
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kriegsfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alsenz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 660 % |
| Bischheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bisterschied | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Bolanden | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Dannenfels | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Kriegsfeld anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kriegsfeld und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Kriegsfeld ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kriegsfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kriegsfeld?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kriegsfeld?
500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kriegsfeld hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 389 %. Kriegsfeld liegt 9 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kriegsfeld. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.