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Brandenburg Landkreis Havelland Kotzen

Hebesätze Kotzen

Landkreis Havelland · AGS 12063165 · 634 Einwohner

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
386 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kotzen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Havelland liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Kotzen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kotzen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 335 % setzen bundesweit 34 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 294 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 345-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kotzen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kotzen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kotzen 335 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Havelland 320 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Havelland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kotzen auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Havelland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kotzen Grundsteuer B
Ketzin 335 % 0 Prozentpunkte 430 %
Märkisch Luch 335 % 0 Prozentpunkte 415 %
Nennhausen 330 % −5 Prozentpunkte 410 %
Retzow 324 % −11 Prozentpunkte 410 %
Paulinenaue 321 % −14 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Kotzen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 335 % ergibt das 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kotzen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kotzen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kotzen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kotzen?

335 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.197,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kotzen?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kotzen hoch?

Kotzen liegt 15 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Havelland von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kotzen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kotzen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.