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Baden-Württemberg Landkreis Tuttlingen Kolbingen

Hebesätze Kolbingen

Landkreis Tuttlingen · AGS 08327030 · 1.261 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kolbingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Tuttlingen liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kolbingen zum Landesdurchschnitt liegt

Kolbingen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.017-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kolbingen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kolbingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kolbingen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tuttlingen 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kolbingen auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kolbingen Grundsteuer B
Balgheim 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Böttingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bubsheim 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Buchheim 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Deilingen 340 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Kolbingen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Kolbingen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kolbingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kolbingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kolbingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kolbingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kolbingen?

310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kolbingen hoch?

Kolbingen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Tuttlingen von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kolbingen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kolbingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.