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Nordrhein-Westfalen Rhein-Sieg-Kreis Königswinter

Hebesätze Königswinter

Rhein-Sieg-Kreis · AGS 05382024 · 41.509 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Königswinter, Stadt

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Königswinter gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 690 %. Der Median Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 515 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Königswinter hoch?

29 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 470 % fest. Damit liegt Königswinter im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 234 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 100-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Königswinter nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königswinter, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königswinter 470 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Sieg-Kreis 515 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königswinter auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Königswinter mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königswinter Grundsteuer B
Bad Honnef 470 % 0 Prozentpunkte 815 %
Sankt Augustin 490 % +20 Prozentpunkte 750 %
Lohmar 500 % +30 Prozentpunkte 790 %
Ruppichteroth 500 % +30 Prozentpunkte 745 %
Troisdorf 500 % +30 Prozentpunkte 555 %

Ein Rechenbeispiel für Königswinter

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 470 %, also 15.709,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Königswinter beschliesst

Königswinter legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Königswinter fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königswinter

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königswinter?

470 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.709,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königswinter?

690 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Königswinter hoch?

Gemessen am Median Rhein-Sieg-Kreis von 515 % liegt der Satz von Königswinter 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Königswinter selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Königswinter
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.