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Brandenburg Landkreis Dahme-Spreewald Königs Wusterhausen

Hebesätze Königs Wusterhausen

Landkreis Dahme-Spreewald · AGS 12061260 · 38.670 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Königs Wusterhausen, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Königs Wusterhausen beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Königs Wusterhausen zum Landesdurchschnitt liegt

Königs Wusterhausen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 9-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Königs Wusterhausen vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königs Wusterhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königs Wusterhausen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dahme-Spreewald 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königs Wusterhausen auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Königs Wusterhausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königs Wusterhausen Grundsteuer B
Eichwalde 350 % 0 Prozentpunkte 375 %
Luckau 350 % 0 Prozentpunkte 391 %
Wildau 350 % 0 Prozentpunkte 385 %
Zeuthen 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Lieberose 360 % +10 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Königs Wusterhausen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Königs Wusterhausen beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Königs Wusterhausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Königs Wusterhausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königs Wusterhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königs Wusterhausen?

Königs Wusterhausen setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königs Wusterhausen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 415 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Königs Wusterhausen hoch?

Königs Wusterhausen liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Dahme-Spreewald von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Königs Wusterhausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Königs Wusterhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.