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Bayern Landkreis Augsburg Klosterlechfeld

Hebesätze Klosterlechfeld

Landkreis Augsburg · AGS 09772162 · 3.006 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Klosterlechfeld beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Augsburg liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Klosterlechfeld hoch?

270 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 310 % fest. Damit liegt Klosterlechfeld im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.007-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Klosterlechfeld vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klosterlechfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klosterlechfeld 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Augsburg 343 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Augsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klosterlechfeld auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Augsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klosterlechfeld Grundsteuer B
Diedorf 310 % 0 Prozentpunkte 390 %
Aystetten 320 % +10 Prozentpunkte 350 %
Ellgau 300 % −10 Prozentpunkte 350 %
Thierhaupten 320 % +10 Prozentpunkte 350 %
Walkertshofen 320 % +10 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Klosterlechfeld anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 310 %, also 10.361,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Klosterlechfeld und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Klosterlechfeld ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klosterlechfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klosterlechfeld?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klosterlechfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Klosterlechfeld hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Augsburg von 343 % liegt Klosterlechfeld 33 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Klosterlechfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Klosterlechfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.