Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Kleinsteinhausen

Hebesätze Kleinsteinhausen

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340214 · 759 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kleinsteinhausen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Kleinsteinhausen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kleinsteinhausen im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 894-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kleinsteinhausen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinsteinhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinsteinhausen 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinsteinhausen auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Kleinsteinhausen liegt

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinsteinhausen Grundsteuer B
Bundenthal 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dellfeld 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dietrichingen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Großbundenbach 385 % 0 Prozentpunkte 500 %
Großsteinhausen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kleinsteinhausen anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kleinsteinhausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kleinsteinhausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinsteinhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinsteinhausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinsteinhausen?

Kleinsteinhausen setzt die Grundsteuer B auf 475 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinsteinhausen hoch?

Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %. Kleinsteinhausen liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kleinsteinhausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kleinsteinhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.