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Hebesätze Kleinmölsen
395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kleinmölsen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Sömmerda liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Kleinmölsen zum Landesdurchschnitt liegt
Kleinmölsen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 465-größte von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Kleinmölsen nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kleinmölsen | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sömmerda | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinmölsen auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Kleinmölsen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kleinmölsen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Andisleben | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Büchel | 395 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Eckstedt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Elxleben | 395 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Gebesee | 395 % | 0 Prozentpunkte | 404 % |
Ein Rechenbeispiel für Kleinmölsen
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Kleinmölsen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Kleinmölsen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Kleinmölsen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 55.089 Euro | 184 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 4.881 Euro | 16 Euro |
| Grundsteuer B | 23.585 Euro | 79 Euro |
| Grundsteuer A | 5.536 Euro | 19 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 299 | |
Kleinmölsen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 184 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Thüringen liegt der Median bei 271 Euro.
Bei 299 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinmölsen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinmölsen?
Kleinmölsen setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinmölsen?
Die Grundsteuer B liegt bei 389 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Kleinmölsen hoch?
Der Median Landkreis Sömmerda liegt bei 395 %. Kleinmölsen liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kleinmölsen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.