Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Holzland-Kreis Kleineutersdorf

Hebesätze Kleineutersdorf

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074048 · 336 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kleineutersdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Kleineutersdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kleineutersdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 438-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kleineutersdorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleineutersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleineutersdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleineutersdorf auf Platz 73, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Kleineutersdorf liegt

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleineutersdorf Grundsteuer B
Freienorla 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Großeutersdorf 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Großpürschütz 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Gumperda 400 % 0 Prozentpunkte 450 %
Heideland 400 % 0 Prozentpunkte 415 %

Was die Gewerbesteuer in Kleineutersdorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kleineutersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kleineutersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleineutersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleineutersdorf?

In Kleineutersdorf gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleineutersdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 425 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kleineutersdorf hoch?

Im Vergleich zum Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt Kleineutersdorf 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kleineutersdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kleineutersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.