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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Klein Gladebrügge

Hebesätze Klein Gladebrügge

Kreis Segeberg · AGS 01060048 · 554 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Klein Gladebrügge beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Klein Gladebrügge bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Klein Gladebrügge im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 644-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Klein Gladebrügge ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Klein Gladebrügge, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Klein Gladebrügge 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Klein Gladebrügge auf Platz 46, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Klein Gladebrügge liegt

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Klein Gladebrügge Grundsteuer B
Armstedt 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bimöhlen 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Blunk 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fahrenkrug 350 % 0 Prozentpunkte 280 %
Föhrden-Barl 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Klein Gladebrügge in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Klein Gladebrügge nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Klein Gladebrügge noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Klein Gladebrügge

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Klein Gladebrügge?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Klein Gladebrügge?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Klein Gladebrügge hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Segeberg von 350 % liegt Klein Gladebrügge genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Klein Gladebrügge durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Klein Gladebrügge
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.