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Hebesätze Föhrden-Barl
In Föhrden-Barl gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Föhrden-Barl hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Föhrden-Barl im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 869-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Föhrden-Barl nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Föhrden-Barl | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Segeberg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Föhrden-Barl auf Platz 46, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Föhrden-Barl | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Armstedt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Bimöhlen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Blunk | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Fahrenkrug | 350 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Geschendorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
Ein Rechenbeispiel für Föhrden-Barl
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Föhrden-Barl legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Föhrden-Barl fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Föhrden-Barl
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Föhrden-Barl?
350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Föhrden-Barl?
Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Föhrden-Barl hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Föhrden-Barl liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Föhrden-Barl per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.