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Hebesätze Kerschenbach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kerschenbach beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wo Kerschenbach im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Kerschenbach im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.895-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Kerschenbach im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kerschenbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kerschenbach auf Platz 28, von unten gezählt.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kerschenbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Berndorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Betteldorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birgel | 380 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Bodenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Borler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Kerschenbach konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kerschenbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kerschenbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kerschenbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kerschenbach?
Kerschenbach setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Ist die Gewerbesteuer in Kerschenbach hoch?
Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %. Kerschenbach liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Kerschenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.