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Bayern Landkreis Landsberg am Lech Kaufering

Hebesätze Kaufering

Landkreis Landsberg am Lech · AGS 09181128 · 10.276 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kaufering, M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kaufering beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Landsberg am Lech liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Kaufering im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Kaufering im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 225-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kaufering nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kaufering, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kaufering 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Landsberg am Lech 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kaufering auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Kaufering mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kaufering Grundsteuer B
Dießen am Ammersee 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Kinsau 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Prittriching 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Eresing 370 % −10 Prozentpunkte 320 %
Hurlach 360 % −20 Prozentpunkte 340 %

Ein Rechenbeispiel für Kaufering

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Kaufering beschliesst

Kaufering legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kaufering fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaufering

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaufering?

Kaufering setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaufering?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kaufering hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Landsberg am Lech von 340 % liegt Kaufering 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kaufering durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kaufering
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.