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Bayern Landkreis Aschaffenburg Karlstein a.Main

Hebesätze Karlstein a.Main

Landkreis Aschaffenburg · AGS 09671114 · 8.191 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Karlstein a.Main ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Aschaffenburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Was der Wert für Karlstein a.Main bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Karlstein a.Main im niedrigsten Fünftel; der Satz von 325 % kommt insgesamt 63 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 311-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Karlstein a.Main ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karlstein a.Main, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karlstein a.Main 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aschaffenburg 360 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karlstein a.Main auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karlstein a.Main Grundsteuer B
Haibach 320 % −5 Prozentpunkte 340 %
Heigenbrücken 330 % +5 Prozentpunkte 325 %
Heimbuchenthal 320 % −5 Prozentpunkte 340 %
Mespelbrunn 320 % −5 Prozentpunkte 340 %
Rothenbuch 340 % +15 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Karlstein a.Main in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 325 % sind das 10.863,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Karlstein a.Main nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Karlstein a.Main nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Karlstein a.Main noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlstein a.Main

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlstein a.Main?

325 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.863,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlstein a.Main?

Karlstein a.Main setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Karlstein a.Main hoch?

Karlstein a.Main liegt 35 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Aschaffenburg von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Karlstein a.Main selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Karlstein a.Main
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.