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Hebesätze Karlshagen
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Karlshagen beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Wie Karlshagen zum Landesdurchschnitt liegt
Karlshagen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 87-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Karlshagen nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Karlshagen | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karlshagen auf Platz 70, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Karlshagen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Karlshagen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Blesewitz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Brietzig | 390 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Buggenhagen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
| Butzow | 390 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Dargen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 438 % |
Ein Rechenbeispiel für Karlshagen
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Karlshagen beschließt
Karlshagen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Karlshagen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Karlshagen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 968.602 Euro | 342 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 86.926 Euro | 31 Euro |
| Grundsteuer B | 458.180 Euro | 162 Euro |
| Grundsteuer A | 2.046 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.832 | |
Je Einwohner flossen Karlshagen im Berichtsjahr 2024 342 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlshagen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlshagen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlshagen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 470 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Karlshagen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt Karlshagen genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Karlshagen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.