Mecklenburg-Vorpommern › Landkreis Vorpommern-Greifswald ›Karlsburg
Hebesätze Karlsburg
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Karlsburg beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 439 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Karlsburg bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Karlsburg im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 139-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Karlsburg im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Karlsburg | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karlsburg auf Platz 94, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Karlsburg
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Karlsburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahlbeck | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Altwarp, Fischerdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Altwigshagen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Bergholz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 412 % |
| Blankensee | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Karlsburg an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Karlsburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Karlsburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlsburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlsburg?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlsburg?
Die Grundsteuer B liegt bei 439 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Karlsburg hoch?
Karlsburg liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Karlsburg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.