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Hebesätze Karl
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Karl beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Karl bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Karl im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.885-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Karl im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Karl | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bernkastel-Wittlich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karl auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Karl | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altrich | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bausendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Berglicht | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bergweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Binsfeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Karl konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Karl, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Karl noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karl
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karl?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karl?
395 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Karl hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bernkastel-Wittlich von 380 % liegt Karl genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Karl. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.