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Nordrhein-Westfalen Kreis Wesel Kamp-Lintfort

Hebesätze Kamp-Lintfort

Kreis Wesel · AGS 05170020 · 38.315 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kamp-Lintfort, Stadt

Gewerbesteuer
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
765 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kamp-Lintfort ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 765 %. Der Median Kreis Wesel liegt bei 490 % und damit auf demselben Wert.

Wie Kamp-Lintfort bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kamp-Lintfort im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 490 % setzen bundesweit 26 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 291 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 108-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kamp-Lintfort vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kamp-Lintfort, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kamp-Lintfort 490 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Wesel 490 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +110 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Wesel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kamp-Lintfort auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Kamp-Lintfort mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Wesel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kamp-Lintfort Grundsteuer B
Moers 495 % +5 Prozentpunkte 813 %
Xanten 495 % +5 Prozentpunkte 965 %
Neukirchen-Vluyn 500 % +10 Prozentpunkte 656 %
Hünxe 510 % +20 Prozentpunkte 600 %
Schermbeck 510 % +20 Prozentpunkte 750 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kamp-Lintfort anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt das 16.378,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Kamp-Lintfort beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kamp-Lintfort und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kamp-Lintfort ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kamp-Lintfort

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kamp-Lintfort?

In Kamp-Lintfort gilt ein Hebesatz von 490 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.378,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kamp-Lintfort?

Kamp-Lintfort setzt die Grundsteuer B auf 765 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kamp-Lintfort hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Wesel von 490 % liegt Kamp-Lintfort genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Kamp-Lintfort per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kamp-Lintfort
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.