Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Bautzen Kamenz

Hebesätze Kamenz

Landkreis Bautzen · AGS 14625250 · 17.069 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kamenz, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
345 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kamenz beträgt 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.

Was der Wert für Kamenz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kamenz im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 34-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Kamenz im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kamenz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kamenz 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Kamenz 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kamenz auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Kamenz liegt

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kamenz Grundsteuer B
Ottendorf-Okrilla 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Weißenberg 395 % 0 Prozentpunkte 365 %
Sohland a. d. Spree 392 % −3 Prozentpunkte 407 %
Bernsdorf 390 % −5 Prozentpunkte 400 %
Burkau 400 % +5 Prozentpunkte 375 %

Gewerbesteuer in Kamenz an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Kamenz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kamenz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kamenz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kamenz?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kamenz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 345 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kamenz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bautzen von 400 % liegt Kamenz 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kamenz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kamenz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.