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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Kaltenkirchen

Hebesätze Kaltenkirchen

Kreis Segeberg · AGS 01060044 · 23.479 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kaltenkirchen, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kaltenkirchen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 315 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Kaltenkirchen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kaltenkirchen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 18-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kaltenkirchen vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kaltenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kaltenkirchen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kaltenkirchen auf Platz 73, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Kaltenkirchen

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kaltenkirchen Grundsteuer B
Borstel 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Fuhlendorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Großenaspe 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hagen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Hartenholm 380 % 0 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kaltenkirchen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kaltenkirchen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kaltenkirchen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaltenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaltenkirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaltenkirchen?

Die Grundsteuer B liegt bei 315 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kaltenkirchen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Kaltenkirchen liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kaltenkirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Kaltenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.