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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Fuhlendorf

Hebesätze Fuhlendorf

Kreis Segeberg · AGS 01060023 · 422 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fuhlendorf beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Fuhlendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Fuhlendorf im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 747-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Fuhlendorf nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fuhlendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fuhlendorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fuhlendorf auf Platz 73, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Fuhlendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fuhlendorf Grundsteuer B
Borstel 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Großenaspe 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hagen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Hartenholm 380 % 0 Prozentpunkte 310 %
Henstedt-Ulzburg 380 % 0 Prozentpunkte 311 %

Ein Rechenbeispiel für Fuhlendorf

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Fuhlendorf beschliesst

Fuhlendorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Fuhlendorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fuhlendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fuhlendorf?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fuhlendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 425 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Fuhlendorf hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Segeberg von 350 % liegt Fuhlendorf 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Fuhlendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fuhlendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.