Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Cochem-Zell Kaifenheim

Hebesätze Kaifenheim

Landkreis Cochem-Zell · AGS 07135043 · 803 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kaifenheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Cochem-Zell liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Kaifenheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kaifenheim im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 858-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Kaifenheim vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kaifenheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kaifenheim 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cochem-Zell 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 89 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kaifenheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Kaifenheim liegt

Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kaifenheim Grundsteuer B
Alf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Alflen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altlay 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altstrimmig 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Beilstein 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Kaifenheim anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Kaifenheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Kaifenheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaifenheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaifenheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaifenheim?

Kaifenheim setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kaifenheim hoch?

Der Median Landkreis Cochem-Zell liegt bei 380 %. Kaifenheim liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kaifenheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kaifenheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.