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Sachsen Landkreis Görlitz Jonsdorf

Hebesätze Jonsdorf

Landkreis Görlitz · AGS 14626210 · 1.488 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Jonsdorf, Kurort

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
250 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Jonsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Ist der Hebesatz in Jonsdorf hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Jonsdorf im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 364-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Jonsdorf im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Jonsdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Jonsdorf 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Jonsdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Jonsdorf auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Jonsdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Jonsdorf Grundsteuer B
Bernstadt a. d. Eigen 375 % −5 Prozentpunkte 375 %
Beiersdorf 390 % +10 Prozentpunkte 440 %
Dürrhennersdorf 390 % +10 Prozentpunkte 425 %
Groß Düben 390 % +10 Prozentpunkte 435 %
Großschönau 390 % +10 Prozentpunkte 410 %

Gewerbesteuer in Jonsdorf an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Jonsdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Jonsdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Jonsdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Jonsdorf?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Jonsdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Jonsdorf hoch?

Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %. Jonsdorf liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Jonsdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Jonsdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.