Sachsen › Landkreis Görlitz ›Bernstadt a. d. Eigen
Hebesätze Bernstadt a. d. Eigen
Bernstadt a. d. Eigen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 375 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 375 % aus.
Wie Bernstadt a. d. Eigen zum Landesdurchschnitt liegt
Bernstadt a. d. Eigen liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 12 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 243-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Bernstadt a. d. Eigen nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bernstadt a. d. Eigen | 375 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Bernstadt a. d. Eigen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Görlitz | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernstadt a. d. Eigen auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bernstadt a. d. Eigen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Jonsdorf | 380 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
| Beiersdorf | 390 % | +15 Prozentpunkte | 440 % |
| Dürrhennersdorf | 390 % | +15 Prozentpunkte | 425 % |
| Groß Düben | 390 % | +15 Prozentpunkte | 435 % |
| Großschönau | 390 % | +15 Prozentpunkte | 410 % |
Ein Rechenbeispiel für Bernstadt a. d. Eigen
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Bernstadt a. d. Eigen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Bernstadt a. d. Eigen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernstadt a. d. Eigen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernstadt a. d. Eigen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 375 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernstadt a. d. Eigen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 375 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bernstadt a. d. Eigen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt Bernstadt a. d. Eigen 25 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Bernstadt a. d. Eigen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.