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Baden-Württemberg Enzkreis Ispringen

Hebesätze Ispringen

Enzkreis · AGS 08236030 · 6.002 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ispringen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Enzkreis liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Ispringen im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Ispringen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 7 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 448-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Ispringen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ispringen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ispringen 310 % Berichtsjahr 2024
Median Enzkreis 340 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Enzkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ispringen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Ispringen

Gemeinden im Enzkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ispringen Grundsteuer B
Niefern-Öschelbronn 320 % +10 Prozentpunkte 280 %
Wimsheim 320 % +10 Prozentpunkte 300 %
Birkenfeld 330 % +20 Prozentpunkte 280 %
Friolzheim 330 % +20 Prozentpunkte 300 %
Kämpfelbach 330 % +20 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Ispringen an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ispringen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ispringen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ispringen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ispringen?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ispringen?

310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ispringen hoch?

Der Median Enzkreis liegt bei 340 %. Ispringen liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ispringen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ispringen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.