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Hebesätze Ippenschied
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ippenschied aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Ippenschied hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Ippenschied im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.011-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Ippenschied vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ippenschied | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bad Kreuznach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 118 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ippenschied auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Ippenschied
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ippenschied | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Abtweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Auen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bad Sobernheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Bärenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Becherbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Ippenschied anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ippenschied und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Ippenschied ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ippenschied
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ippenschied?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ippenschied?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Ippenschied hoch?
Der Median Landkreis Bad Kreuznach liegt bei 380 %. Ippenschied liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ippenschied. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.