Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Ingersheim

Hebesätze Ingersheim

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118077 · 6.457 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ingersheim beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Ingersheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ingersheim im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 406-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ingersheim im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ingersheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ingersheim 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ingersheim auf Platz 28, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Ingersheim liegt

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ingersheim Grundsteuer B
Benningen am Neckar 390 % 0 Prozentpunkte 430 %
Gemmrigheim 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kornwestheim 390 % 0 Prozentpunkte 390 %
Sachsenheim 390 % 0 Prozentpunkte 450 %
Walheim 390 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Ingersheim konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ingersheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ingersheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ingersheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ingersheim?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ingersheim?

Ingersheim setzt die Grundsteuer B auf 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ingersheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ludwigsburg von 380 % liegt der Satz von Ingersheim 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ingersheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ingersheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.