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Hessen Rheingau-Taunus-Kreis Hünstetten

Hebesätze Hünstetten

Rheingau-Taunus-Kreis · AGS 06439007 · 10.524 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
580 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hünstetten gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 580 %. Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Hünstetten im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Hünstetten im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 233 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 163-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hünstetten vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hünstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hünstetten 400 % Berichtsjahr 2024
Median Rheingau-Taunus-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hünstetten auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Hünstetten mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hünstetten Grundsteuer B
Lorch 400 % 0 Prozentpunkte 1.050 %
Eltville am Rhein 390 % −10 Prozentpunkte 620 %
Heidenrod 390 % −10 Prozentpunkte 365 %
Kiedrich 410 % +10 Prozentpunkte 650 %
Niedernhausen 410 % +10 Prozentpunkte 560 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hünstetten anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Hünstetten beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hünstetten und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hünstetten ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hünstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hünstetten?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hünstetten?

Die Grundsteuer B liegt bei 580 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hünstetten hoch?

Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %. Hünstetten liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hünstetten per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hünstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.