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Hessen Rheingau-Taunus-Kreis Heidenrod

Hebesätze Heidenrod

Rheingau-Taunus-Kreis · AGS 06439005 · 7.926 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Heidenrod gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Heidenrod hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Heidenrod im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 216-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Heidenrod ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heidenrod, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heidenrod 390 % Berichtsjahr 2024
Median Rheingau-Taunus-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heidenrod auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heidenrod Grundsteuer B
Eltville am Rhein 390 % 0 Prozentpunkte 620 %
Oestrich-Winkel 390 % 0 Prozentpunkte 850 %
Rüdesheim am Rhein 390 % 0 Prozentpunkte 790 %
Schlangenbad 390 % 0 Prozentpunkte 592 %
Bad Schwalbach 387 % −3 Prozentpunkte 845 %

Was der Hebesatz in Heidenrod in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Heidenrod nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Heidenrod noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heidenrod

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heidenrod?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heidenrod?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Heidenrod hoch?

Der Median Rheingau-Taunus-Kreis liegt bei 390 %. Heidenrod liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Heidenrod per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Heidenrod
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.