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Hebesätze Hüffler
In Hüffler gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.
Was der Wert für Hüffler bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hüffler im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.252-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Hüffler vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hüffler | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kusel | 384 % | Berichtsjahr 2024 | −4 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hüffler auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Hüffler
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hüffler | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Albessen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altenkirchen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Bedesbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 476 % |
| Börsborn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Breitenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Hüffler anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hüffler und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Hüffler ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hüffler
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hüffler?
In Hüffler gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hüffler?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hüffler hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 384 %. Hüffler liegt 4 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hüffler legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.