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Baden-Württemberg Landkreis Ravensburg Hoßkirch

Hebesätze Hoßkirch

Landkreis Ravensburg · AGS 08436047 · 747 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hoßkirch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ravensburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Hoßkirch im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Hoßkirch im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.048-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hoßkirch vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hoßkirch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hoßkirch 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ravensburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hoßkirch auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Hoßkirch liegt

Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hoßkirch Grundsteuer B
Achberg 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Aichstetten 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Aitrach 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Altshausen 340 % 0 Prozentpunkte 430 %
Argenbühl 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hoßkirch anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hoßkirch und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hoßkirch ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hoßkirch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hoßkirch?

In Hoßkirch gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hoßkirch?

Hoßkirch setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hoßkirch hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Hoßkirch liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Hoßkirch durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hoßkirch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.