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Baden-Württemberg Landkreis Ravensburg Horgenzell

Hebesätze Horgenzell

Landkreis Ravensburg · AGS 08436095 · 6.109 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Horgenzell beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Ravensburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Horgenzell zum Landesdurchschnitt liegt

Horgenzell liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 442-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Horgenzell im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horgenzell, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horgenzell 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ravensburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horgenzell auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horgenzell Grundsteuer B
Achberg 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Aichstetten 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Aitrach 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Altshausen 340 % 0 Prozentpunkte 430 %
Argenbühl 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Gewerbesteuer in Horgenzell an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Horgenzell nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Horgenzell selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Horgenzell noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horgenzell

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horgenzell?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horgenzell?

Horgenzell setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Horgenzell hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Horgenzell liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Horgenzell per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Horgenzell
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.