Hessen › Schwalm-Eder-Kreis ›Homberg (Efze), Reformationsstadt
Hebesätze Homberg (Efze), Reformationsstadt
Für Homberg (Efze), Reformationsstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wo Homberg (Efze), Reformationsstadt im Vergleich steht
Der Wert von 390 % ordnet Homberg (Efze), Reformationsstadt im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 107-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Homberg (Efze), Reformationsstadt nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Homberg (Efze), Reformationsstadt | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Schwalm-Eder-Kreis | 400 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Homberg (Efze), Reformationsstadt auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Homberg (Efze), Reformationsstadt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Homberg (Efze), Reformationsstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gilserberg | 390 % | 0 Prozentpunkte | 394 % |
| Bad Zwesten | 400 % | +10 Prozentpunkte | 580 % |
| Frielendorf, Marktflecken | 380 % | −10 Prozentpunkte | 365 % |
| Jesberg | 400 % | +10 Prozentpunkte | 400 % |
| Körle | 380 % | −10 Prozentpunkte | 600 % |
Ein Rechenbeispiel für Homberg (Efze), Reformationsstadt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Homberg (Efze), Reformationsstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Homberg (Efze), Reformationsstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Homberg (Efze), Reformationsstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Homberg (Efze), Reformationsstadt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Homberg (Efze), Reformationsstadt?
Homberg (Efze), Reformationsstadt setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Homberg (Efze), Reformationsstadt hoch?
Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %. Homberg (Efze), Reformationsstadt liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Homberg (Efze), Reformationsstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.