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Hebesätze Högersdorf
320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Högersdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wo Högersdorf im Vergleich steht
Der Wert von 320 % ordnet Högersdorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 173 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 749-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Högersdorf nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Högersdorf | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Segeberg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Högersdorf auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Högersdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Högersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Boostedt | 320 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Bühnsdorf | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Glasau | 320 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Hasenmoor | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Nehms | 320 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
Ein Rechenbeispiel für Högersdorf
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Högersdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Högersdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Högersdorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 212.349 Euro | 546 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 23.226 Euro | 60 Euro |
| Grundsteuer B | 45.786 Euro | 118 Euro |
| Grundsteuer A | 5.899 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 389 | |
Je Einwohner flossen Högersdorf im Berichtsjahr 2024 546 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 389 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Högersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Högersdorf?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Högersdorf?
325 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Högersdorf hoch?
Högersdorf liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Segeberg von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Högersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.