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Niedersachsen Landkreis Stade Himmelpforten

Hebesätze Himmelpforten

Landkreis Stade · AGS 03359025 · 5.717 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Himmelpforten aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Stade liegt bei 430 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Himmelpforten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Himmelpforten im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 863 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 321-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Himmelpforten nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Himmelpforten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Himmelpforten 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stade 430 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Stade mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Himmelpforten auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Himmelpforten mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Stade mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Himmelpforten Grundsteuer B
Agathenburg 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Beckdorf 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bliedersdorf 450 % 0 Prozentpunkte 550 %
Dollern 450 % 0 Prozentpunkte 500 %
Grünendeich 450 % 0 Prozentpunkte 490 %

Ein Rechenbeispiel für Himmelpforten

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Himmelpforten beschliesst

Himmelpforten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Himmelpforten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Himmelpforten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Himmelpforten?

In Himmelpforten gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Himmelpforten?

490 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Himmelpforten hoch?

Gemessen am Median Landkreis Stade von 430 % liegt der Satz von Himmelpforten 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Himmelpforten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Himmelpforten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.