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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Hilgenroth

Hebesätze Hilgenroth

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132052 · 307 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hilgenroth aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hilgenroth bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hilgenroth im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.649-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hilgenroth im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hilgenroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hilgenroth 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hilgenroth auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Hilgenroth mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hilgenroth Grundsteuer B
Fluterschen 395 % 0 Prozentpunkte 485 %
Gieleroth 395 % 0 Prozentpunkte 480 %
Giershausen 395 % 0 Prozentpunkte 490 %
Hasselbach 395 % 0 Prozentpunkte 480 %
Helmenzen 395 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Hilgenroth konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Hilgenroth beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hilgenroth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hilgenroth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hilgenroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hilgenroth?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hilgenroth?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hilgenroth hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt Hilgenroth 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hilgenroth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Hilgenroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.