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Hessen Werra-Meißner-Kreis Hessisch Lichtenau

Hebesätze Hessisch Lichtenau

Werra-Meißner-Kreis · AGS 06636006 · 12.558 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hessisch Lichtenau, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
590 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hessisch Lichtenau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 590 %. Der Median Werra-Meißner-Kreis liegt bei 405 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Hessisch Lichtenau im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Hessisch Lichtenau im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 137-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hessisch Lichtenau nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hessisch Lichtenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hessisch Lichtenau 390 % Berichtsjahr 2024
Median Werra-Meißner-Kreis 405 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hessisch Lichtenau auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Hessisch Lichtenau liegt

Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hessisch Lichtenau Grundsteuer B
Bad Sooden-Allendorf 400 % +10 Prozentpunkte 800 %
Berkatal 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Herleshausen 380 % −10 Prozentpunkte 600 %
Neu-Eichenberg 400 % +10 Prozentpunkte 760 %
Sontra 400 % +10 Prozentpunkte 550 %

Ein Rechenbeispiel für Hessisch Lichtenau

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Hessisch Lichtenau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hessisch Lichtenau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hessisch Lichtenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hessisch Lichtenau?

Hessisch Lichtenau setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hessisch Lichtenau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 590 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Hessisch Lichtenau hoch?

Gemessen am Median Werra-Meißner-Kreis von 405 % liegt der Satz von Hessisch Lichtenau 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hessisch Lichtenau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Hessisch Lichtenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.