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Hebesätze Herschbach (Oberwesterwald)
In Herschbach (Oberwesterwald) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wo Herschbach (Oberwesterwald) im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Herschbach (Oberwesterwald) im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 736-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Herschbach (Oberwesterwald) im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Herschbach (Oberwesterwald) | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Westerwaldkreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Herschbach (Oberwesterwald) auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Herschbach (Oberwesterwald) mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Herschbach (Oberwesterwald) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alpenrod | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Arnshöfen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Astert | 380 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Atzelgift | 380 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Bannberscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Herschbach (Oberwesterwald) konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Herschbach (Oberwesterwald) beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Herschbach (Oberwesterwald), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Herschbach (Oberwesterwald) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Herschbach (Oberwesterwald)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Herschbach (Oberwesterwald)?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Herschbach (Oberwesterwald)?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Herschbach (Oberwesterwald) hoch?
Gemessen am Median Westerwaldkreis von 380 % liegt der Satz von Herschbach (Oberwesterwald) genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Herschbach (Oberwesterwald). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.