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Hessen Landkreis Hersfeld-Rotenburg Heringen (Werra)

Hebesätze Heringen (Werra)

Landkreis Hersfeld-Rotenburg · AGS 06632009 · 7.146 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Heringen (Werra), Stadt

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Heringen (Werra) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 480 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 85 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Heringen (Werra) hoch?

37 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 480 % fest. Damit liegt Heringen (Werra) im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 412 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 231-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Heringen (Werra) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heringen (Werra), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heringen (Werra) 480 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg 395 % Berichtsjahr 2024 +85 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heringen (Werra) auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Heringen (Werra)

Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heringen (Werra) Grundsteuer B
Wildeck 425 % −55 Prozentpunkte 725 %
Ronshausen 420 % −60 Prozentpunkte 720 %
Bad Hersfeld 415 % −65 Prozentpunkte 470 %
Alheim 400 % −80 Prozentpunkte 600 %
Breitenbach a. Herzberg 400 % −80 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Heringen (Werra) anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 480 %, also 16.044,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Heringen (Werra) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Heringen (Werra) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heringen (Werra)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heringen (Werra)?

480 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 16.044,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heringen (Werra)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Heringen (Werra) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg von 395 % liegt Heringen (Werra) 85 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Heringen (Werra). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Heringen (Werra)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.