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Hebesätze Bad Hersfeld
415 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Hersfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Bad Hersfeld bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Bad Hersfeld im höchsten Fünftel; der Satz von 415 % kommt insgesamt 59 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 327 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 29-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Bad Hersfeld nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Hersfeld | 415 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hersfeld-Rotenburg | 395 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +35 Prozentpunkte |
Von 20 Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Hersfeld auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Bad Hersfeld
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Hersfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ronshausen | 420 % | +5 Prozentpunkte | 720 % |
| Wildeck | 425 % | +10 Prozentpunkte | 725 % |
| Alheim | 400 % | −15 Prozentpunkte | 600 % |
| Breitenbach a. Herzberg | 400 % | −15 Prozentpunkte | 500 % |
| Hohenroda | 400 % | −15 Prozentpunkte | 490 % |
Ein Rechenbeispiel für Bad Hersfeld
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 415 % sind das 13.871,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Bad Hersfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Bad Hersfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Bad Hersfeld aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 20.937.688 Euro | 679 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.765.829 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 5.596.193 Euro | 181 Euro |
| Grundsteuer A | 71.622 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 30.846 | |
Bad Hersfeld nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 679 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Hersfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Hersfeld?
In Bad Hersfeld gilt ein Hebesatz von 415 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.871,38 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Hersfeld?
Bad Hersfeld setzt die Grundsteuer B auf 470 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Hersfeld hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Bad Hersfeld liegt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Hersfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.