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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Henstedt-Ulzburg

Hebesätze Henstedt-Ulzburg

Kreis Segeberg · AGS 01060039 · 28.294 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
311 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
311 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Henstedt-Ulzburg beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 311 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Henstedt-Ulzburg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Henstedt-Ulzburg im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 14-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Henstedt-Ulzburg im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Henstedt-Ulzburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Henstedt-Ulzburg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Henstedt-Ulzburg auf Platz 73, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Henstedt-Ulzburg Grundsteuer B
Borstel 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Fuhlendorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Großenaspe 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Hagen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Hartenholm 380 % 0 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Henstedt-Ulzburg an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Henstedt-Ulzburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Henstedt-Ulzburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Henstedt-Ulzburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Henstedt-Ulzburg?

In Henstedt-Ulzburg gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Henstedt-Ulzburg?

311 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Henstedt-Ulzburg hoch?

Henstedt-Ulzburg liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Segeberg von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Henstedt-Ulzburg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Henstedt-Ulzburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.