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Niedersachsen Landkreis Harburg Heidenau

Hebesätze Heidenau

Landkreis Harburg · AGS 03353018 · 2.341 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Heidenau beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Harburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Heidenau im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Heidenau im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 476-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Heidenau im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heidenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heidenau 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Harburg 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Harburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heidenau auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Heidenau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Harburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heidenau Grundsteuer B
Appel 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Asendorf 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dohren 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Garstedt 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Halvesbostel 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Heidenau konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Heidenau beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Heidenau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Heidenau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heidenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heidenau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heidenau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Heidenau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Heidenau liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Heidenau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Heidenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.