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Niedersachsen Landkreis Lüneburg Handorf

Hebesätze Handorf

Landkreis Lüneburg · AGS 03355017 · 2.182 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Handorf beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 375 %. Der Median Landkreis Lüneburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Handorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Handorf im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 139 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 492-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Handorf im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Handorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Handorf 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüneburg 390 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 43 Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Handorf auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Handorf Grundsteuer B
Hohnstorf (Elbe) 360 % 0 Prozentpunkte 425 %
Thomasburg 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Brietlingen 370 % +10 Prozentpunkte 370 %
Echem 370 % +10 Prozentpunkte 370 %
Hittbergen 350 % −10 Prozentpunkte 415 %

Was die Gewerbesteuer in Handorf konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Handorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Handorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Handorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Handorf?

In Handorf gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Handorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 375 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Handorf hoch?

Der Median Landkreis Lüneburg liegt bei 390 %. Handorf liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Handorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Handorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.