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Hebesätze Hammer a. d. Uecker
In Hammer a. d. Uecker gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Hammer a. d. Uecker bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hammer a. d. Uecker im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 519-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hammer a. d. Uecker ausweisen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hammer a. d. Uecker | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hammer a. d. Uecker auf Platz 94, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hammer a. d. Uecker | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahlbeck | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Altwarp, Fischerdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Altwigshagen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Bergholz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 412 % |
| Blankensee | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
Was der Hebesatz in Hammer a. d. Uecker in Euro bedeutet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Hammer a. d. Uecker nachzulesen ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hammer a. d. Uecker nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hammer a. d. Uecker noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hammer a. d. Uecker
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hammer a. d. Uecker?
Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hammer a. d. Uecker?
Hammer a. d. Uecker setzt die Grundsteuer B auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hammer a. d. Uecker hoch?
Hammer a. d. Uecker liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hammer a. d. Uecker durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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